Auktionshaus Königstein

  • Nächste Auktion: Freitag, den 06. Dezember 2024 um 12:00 Uhr

    Einlieferungen nehmen wir gerne entgegen bis: 15.11.2024

Verkaufen

Sie haben sich entschieden, ein Objekt zu verkaufen bzw. zu versteigern?
Sie haben einen Nachlass oder ein einzelnes Erbstück, von dem sie sich trennen möchten? Sie besitzen ein schönes Einzelstück und wissen den Wert nicht?

Sprechen Sie uns an!

 

Bewerten und schätzen:

Wir setzen uns mit Ihnen zusammen und schätzen auf Grundlage des Originalobjektes einen marktgerechten Wert. Eine erste unverbindliche Einschätzung kann auch vorab mittels digital übermittelter Fotos erfolgen (über unser Kontaktformular oder per Email). Zusammen mit Ihnen entscheiden wir, ob ein Objekt für eine Versteigerung infrage kommt, und legen gemeinsam einen Limitpreis (Mindestgebot) fest.

 

Einlieferungs- und Versteigerungsvertrag:

Nachdem entschieden ist, dass Ihr Objekt in der nächsten Versteigerung zum Verkauf kommen soll, schließen wir darüber einen entsprechenden Versteigerungs-/ Einlieferungsvertrag ab. In diesem Vertrag werden alle relevanten Details, wie zum Beispiel der Limitpreis, die Verkaufsprovision oder zum Beispiel die Versicherung, dass Sie Eigentümer des Objektes und somit zum Verkauf berechtigt sind, noch einmal schriftlich festgehalten. Selbstverständlich sind Ihre Objekte ab diesem Zeitpunkt versichert. Üblicherweise endet die Möglichkeit für eine Einlieferung 4 Wochen vor der geplanten Auktion, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Präsentation und Vermarktung:

Um für Ihre Objekte die entsprechenden Interessenten zu gewinnen, werden sie interessierten Käufern in unseren Räumlichkeiten präsentiert. Außerdem werden qualitativ hochwertige Fotos und eine detaillierte Objektbeschreibung in allen wichtigen Auktions- und Sammlerportalen eingestellt. Dies stellt sicher, auch überregionale und internationale Käufer und Sammler anzusprechen und die Verkaufschancen für Sie zu optimieren.

 

Abschluss und Erlös:

Nachdem Ihr Objekt erfolgreich versteigert wurde, erfolgt die Auszahlung des Zuschlagspreises abzüglich der Verkaufsprovision unmittelbar nach Eingang der Zahlung seitens des Käufers. Sollte wider Erwarten ihr Objekt in der Auktion keinen Käufer finden, so besteht die Möglichkeit des Nachverkaufs. Dabei hat ein Interessent die Option, ein Angebot für das zuvor nicht versteigerte Objekt abzugeben.

 

Alle weiteren detaillierten Informationen entnehmen Sie bitte unseren AGBs. Bei einem Auftrag zum Verkauf oder Kauf eines Objektes stimmen Sie unseren Einlieferungs-, bzw. Versteigerungsbedingungen zu.

 

Begutachtung und Schätzung Ihrer Objekte


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