Auktionshaus Königstein

Versteigerungsbedingungen

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  1. Die Versteigerung wird von der Auktionshaus Königstein GmbH („Auktionshaus“) in fremdem Namen und für fremde Rechnung durchgeführt. Die Kaufverträge werden zwischen Einlieferer und Käufer vermittelt. Dies gilt nicht für gesondert gekennzeichnete Eigenware. Codenummern bei den Objektbeschreibungen weisen den fremden Einlieferer aus.
  1. Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie beruhen zum Teil auf Angaben des Einlieferers. Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch für ergänzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt dem Auktionshaus vorbehalten, Katalogangaben unmittelbar vor der Auktion zu berichtigen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Beschädigungen werden im Auktionskatalog nur erwähnt, wenn sie den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeinträchtigen. Katalogabbildungen oder Internetabbildungen sind aus technischen Gründen bezüglich der Farben nicht verbindlich.
  1. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche Gewährleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen werden dem Einlieferer übermittelt. Mängel müssen innerhalb eines Jahres nach Übergabe gerügt werden. Ein Annahmeverzug des Käufers steht der Übergabe gleich. Eine Rückabwicklung lässt den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberührt.
  1. Bei Geboten jeder Art ist die im Gebot genannte Katalognummer verbindlich.
  1. Der Aufruf erfolgt zu dem im Katalog abgedruckten Preis (Limit). Ist kein Limit angegeben (o.L.), beginnt der Aufruf mit einem vom Versteigerer bestimmten Preis. Gebote können persönlich im Versteigerungssaal, schriftlich vor der Auktion (Vorgebot = Bietauftrag), telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen. Gesteigert wird in der Regel in Schritten von ca. 10%. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird. In der Versteigerung geschlossene Kaufverträge können nicht nach Fernabsatzrecht widerrufen werden, auch wenn sie ausschließlich über Telekommunikation geschlossen wurden.
  2. Der Versteigerer kann Katalogpositionen vereinen, trennen, außerhalb der Reihenfolge anbieten oder zurückziehen.
  1. Der Versteigerer kann ein Gebot ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und zur Abnahme des Auktionsgutes. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  1. Ein Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Ein Vorbehaltszuschlag wird unwirksam, wenn während oder nach der Auktion ein höheres Angebot abgegeben wird und dieses den Zuschlag erhält.
  1. Aufgeld: Der Zuschlagspreis ist der Nettopreis. Auf diesen wird ein Aufgeld von 23 % zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % (nur auf das Aufgeld) erhoben. Dies ergibt ein Gesamtaufgeld von 27,37 %.
  1. Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung fällig. Es besteht Verzug, wenn der Käufer 14 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt und dies zu vertreten hat. Bei Zahlungsverzug ist der Kaufpreis mit 5 % über dem gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug kann das Auktionshaus nach Setzen einer Nachfrist namens des Einlieferers vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
  1. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  1. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  1. Das Auktionsgut wird erst nach vollständiger Bezahlung übergeben und übereignet. Lagerung, Verpackung, Transport und Versand erfolgen ausnahmslos auf Kosten und Gefahr und im gesonderten Auftrag des Ersteigerers. Versandkosten werden gesondert berechnet. Zur Versendung ist der Versteigerer nicht verpflichtet.
  1. Freihändiger Verkauf: Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf, bei dem im Fall des Fernabsatzes aber ein Widerrufsrecht besteht.
  1. Versteigerung von Objekten des Dritten Reichs. Objekte des Dritten Reichs werden allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken versteigert.
  1. Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz des Auktionshauses.
  1. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
  1. Es gilt deutsches Recht, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzvorschriften im EU-Heimatland des Kunden vorrangig sind. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs ist ausgeschlossen.
  1. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben der Geltung schriftlich ausdrücklich zugestimmt. Unsere Versteigerungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen oder entgegennehmen.